M-TREPP schnell & einfach Konfigurieren
Mit wenigen Klicks Ihre Treppe gestalten.
Erstellen Sie sich Ihre feuerverzinkte Treppe mit wenigen Klicks selbst... Der M-TREPP Konfigurator entspricht der DIN 18065 für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen. Wählen Sie zwischen baurechtlich notwendigen (BNT) und nicht notwendigen Treppen (BNNT). Alle technischen Details werden automatisch berechnet – klicken Sie hierzu auf „Weiter“.
M-TREPP Konfigurator
Baurechtlich nicht notwendige Treppe (BNNT)
M-TREPP Konfigurator
Baurechtlich notwendige Treppe (BNT)
Hilfreiche Informationen
Baurechtlich notwendige / nicht notwendige Treppen
Im Bauordnungsrecht wird zwischen notwendigen Treppen und nicht notwendigen Treppen unterschieden. Diese Differenzierung ist insbesondere für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen sowie für Treppen innerhalb von Wohnungen von Bedeutung. Notwendige Treppen (BNT) sind solche, die als Bestandteil des erforderlichen Rettungswegs dienen. Sie sind bauordnungsrechtlich vorgeschrieben und müssen besondere Anforderungen erfüllen.
Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen gilt:
1. Jede Nutzungseinheit muss über mindestens eine notwendige Treppe erreichbar sein.
2. Diese Treppe stellt regelmäßig den ersten Rettungsweg dar.
3. Notwendige Treppen müssen den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen (z. B. hinsichtlich Laufbreite, Steigung, Auftritt, Geländerhöhe und Brandschutz).
4. In der Regel sind sie fest eingebaut, standsicher und dauerhaft nutzbar auszuführen.
Nicht notwendige Treppen (BNNT) sind Treppen, die nicht zur Sicherstellung von Rettungswegen erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere:
1. Treppen innerhalb von Wohnungen (z. B. Maisonette- oder interne Verbindungstreppen)
2. Zusätzliche Treppen neben der notwendigen Erschließung
3. Gestalterische oder funktionale Zusatztreppen
Für diese Treppen gelten:
1. Sie unterliegen nicht den strengen Anforderungen an notwendige Treppen.
2. Die Ausführung kann freier gestaltet werden (z. B. hinsichtlich Steigung, Laufbreite oder Konstruktion).
3. Dennoch sind die allgemeinen Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu beachten (z. B. ausreichende Begehbarkeit, Geländer, Rutschhemmung).
Wichtiger Hinweis:
Die konkrete Ausgestaltung und die Anforderungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Landesbauordnung (LBO) sowie ggf. ergänzenden technischen Regeln (z. B. DIN-Normen). Im Einzelfall sind zudem Abstimmungen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Verkehrssicherheit
Hinweis zu § 16 Verkehrssicherheit MBO:
- In den einschlägigen Vorschriften für Treppen und Umwehrungen (§§ 34 und 38 MBO) ist keine spezifischen Anforderungen zur (Klein-)Kindsicherheit enthalten. Da die DIN 18065 für Wohngebäude bis zu zwei Wohnungen sowie innerhalb von Wohnungen bauordnungsrechtlich nicht eingeführt ist, liegt die Entscheidung über zusätzliche (Klein-)Kindsicherheitsmaßnahmen allein beim Nutzer / Eigentümer der Immobilie. Der Treppenersteller kann die Verantwortung daher wirksam auf den Erwerber verlagern.
- Der Erwerber wird hiermit ausdrücklich über die fehlende (Klein-)Kindsicherheit aufgeklärt! Die finale Sicherung liegt vollumfänglich beim Nutzer / Eigentümer.
Montage
- Bei der Befestigung sind die Angaben des Dübelherstellers (z.B. Randabstände) unbedingt zu beachten
- Lichte Treppendurchgangshöhe muss mindestens 2m betragen
- Seitenabstand Handlauf zu benachbarten Bauteilen müssen mindestens 5cm betragen
- Abstand zwischen Treppenwange und Wand darf maximal 6cm betragen
- Eine Treppe darf nicht unmittelbar vor einer Tür enden, die in Richtung der Treppe aufschlägt. In diesem Fall ist zwischen Treppe und Tür ein Treppenabsatz (Podest) anzuordnen, der mindestens so tief sein muss, wie die Tür breit ist
- Mit der Montage der gelieferten Komponenten wird der ausführende Betrieb im Sinne der gesetzlichen Vorschriften als Hersteller des Gesamtbauwerks angesehen. Die Verantwortung für die fachgerechte Montage sowie die Einhaltung aller technischen und rechtlichen Anforderungen liegt beim Eigentümer/Nutzer bzw. beim ausführenden Betrieb.
Sonstiges
- Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Anfrage und keine Bestellung. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
- Die Erstellung des Angebots erfolgt auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Daten. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich.
- Die im Rahmen der Anfrage und des Angebots dargestellten Ausführungen stellen keine baurechtliche, statische oder brandschutztechnische Prüfung dar. Die Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere der Landesbauordnungen) ist vom Auftraggeber eigenverantwortlich vor Bestellung mit der zuständigen Baubehörde bzw. durch einen fachkundigen Planer zu prüfen.
- Die angebotenen Treppen orientieren sich an den Anforderungen der DIN 18065 für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen. Eine verbindliche Normkonformität wird jedoch nicht zugesichert, da diese stets vom konkreten Einbau- und Nutzungskontext abhängt.
- Die Treppen sind standardmäßig für die Befestigung an Betonbauteilen vorgesehen. Bei abweichenden Untergründen ist die Eignung der Befestigung durch den Auftraggeber zu prüfen und ggf. durch einen Fachmann festzulegen.
- Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, jedoch ohne Montage, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Aufgrund von Marktveränderungen (z. B. Materialpreise) können sich Preisanpassungen ergeben. Maßgeblich sind die im schriftlichen Angebot ausgewiesenen Preise und deren Gültigkeitsdauer.
- Es handelt sich standardmäßig um feuerverzinkte Treppen, sofern nicht abweichend angegeben.


Einsatzgebiete
der M-Trepp
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M-Trepp erfahren
Referenzen
Impressionen
Abb. mit Sonderausstattung
Einsatzgebiete der M-TREPP
So vielseitig, dass sie jeder brauchen kann.
M-TREPP für Privatanwender
Wer kennt nicht die vorgefertigten Produkte aus dem Baumarkt oder die Pakete eines schwedischen Herstellers, welche Schränke, Regale und sonstige Einrichtungen beinhalten. Diese Produkte werden gerne angenommen, da sie sofort mit genommen werden können und preislich sehr interessant sind. Für Treppen war ein solcher Vorteil bis jetzt nicht möglich, da aufgrund der baulich festgelegten Stockwerkshöhe jede Treppe eine Einzelanfertigung bedeutet hat.
M-TREPP für Planer und Architekten
Mit der M-TREPP haben wir uns dieser Sache angenommen und alle relevanten Dinge auf den Punkt gebracht: Sie lässt sich auf unterschiedliche Stockwerkshöhen einstellen und befindet sich, egal in welcher Stellung, im richtigen Steigungs/Auftritts-Verhältnis bzw. innerhalb der Schrittmaßregel. Wir haben es geschafft ca. 4000 unterschiedliche Stockwerkshöhen auf 18 Treppentypen zu reduzieren. Das revolutioniert diese Art von Treppen grundlegend und macht sie „intelligent“. Hierfür haben wir Gebrauchsmuster- und Markenschutz vom Patentamt in München erhalten.
M-TREPP für Industrie und Gewerbe
Die M-TREPP kann lagermäßig hergestellt werden, was große Vorteile in Lieferzeit und Preis bedeutet. Auch in der Praxis hat sich gezeigt, dass sich Maße im Bauverlauf bis hin zur finalen Fertigstellung ändern können. Mit der M-TREPP haben Sie die Möglichkeit, in einem bestimmten Bereich, Treppe und Geländer auf die tatsächliche Gegebenheit einzustellen, was für Treppen herkömmlicher Bauart absolut ausgeschlossen ist.

Abb. mit Sonderausstattung
FAQ
Die M-Trepp ist eine neigungsverstellbare Treppe, welche sich auf unterschiedliche Stockwerkshöhen einstellen lässt.
Bisher musste ein Fachmann die Treppe vor Ort vermessen nach Vorschrift planen, zeichnen und danach in Einzelanfertigung herstellen. In der M-Trepp sind all diese Punkte bereits ausgearbeitet und enthalten. Zudem ist sie auf unterschiedliche Treppenhöhen einstellbar.
Die M-Trepp ist, egal in welcher Einstellung, in der Steigung und dem Auftritt innerhalb der Treppennorm und in der vorgeschriebenen Schrittmaßregel.
Ca 3000 Treppenhöhen haben wir auf 14 Treppentypen reduziert. Was eine Einzelanfertigung nicht mehr nötig macht! Wir können lagermäßig herstellen, Sie haben den Vorteil in Lieferzeit und Preis!
Sie können die M-Trepp innen wie außen einsetzten. Die Treppe ist für Standardsituationen wie zB. vom Balkon in den Garten, als Keller oder Bühnentreppe, an Garagen, in gewerblichen oder industriellen Anlagen (zB. Fluchttreppe) als geradläufige Treppe ohne Podest konstruiert. Diesen Bereich deckt sie bis zu 90% ab!
Die M-Trepp kann auch bei späteren baulichen Veränderungen (entgegen der Sondergefertigten) je nach Veränderung wieder eingesetzt werden. So haben Sie bspw. bei der VT-14 mit einem Einstellbereich von über 50cm, nachweislich eine 500mal größere Wiederverwendbarkeit im Gegensatz zu anderen Treppen.
Im Regelfall hat die M-Trepp eine Lieferzeit von unter 8 Arbeitstagen. Vorrausgesetzt sie ist nicht ausverkauft. Preislich sind Vorteile bis zu 35% möglich.
Die M-Trepp im Einsatz
Entdecken Sie die Vielfältigkeit der M-Trepp.
Fragen zur M-Trepp?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Vielen Dank für Ihr Interesse. Wenn Sie noch Fragen zur M-Trepp haben, ein Angebot wünschen oder uns einfach eine Nachricht zukommen lassen wollen, dann melden Sie sich einfach bei uns. Dazu können Sie gerne das Kontaktformular verwenden oder uns eine E-Mail schreiben. Ebenfalls sind wir auch per WhatsApp und natürlich auch telefonisch erreichbar.

