M_Trepp_weiss

Die intelligente Treppe,
die sich selbst anpasst.

M_TREPP - Die intelligente Treppe

M-TREPP schnell & einfach Konfigurieren

NEU: Für die Stufenbreiten 800 und 1000mm ab sofort inkl. Podest konfigurierbar!

Erstellen Sie sich Ihre feuerverzinkte Treppe mit wenigen Klicks selbst... Der M-TREPP Konfigurator entspricht der DIN 18065 für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen. Wählen Sie zwischen baurechtlich notwendigen (BNT) und nicht notwendigen Treppen (BNNT).

WICHTIGE INFO: Podeste sind ebenfalls möglich, jedoch ausschließlich bei einer Stufenbreite von 800 mm oder 1000 mm. Sondergrößen und individuelle Abmessungen können wir ebenfalls realisieren. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu direkt, da diese Ausführungen nicht über den Konfigurator abgebildet werden. Alle technischen Details werden automatisch berechnet – klicken Sie hierzu nach vollständiger Eingabe auf „Weiter“.

M-TREPP Konfigurator

Baurechtlich notwendige Treppe (BNT)


Legende

M-TREPP Konfigurator

Baurechtlich nicht notwendige Treppe (BNNT)


Legende

Hilfreiche Informationen

Baurechtlich notwendige / nicht notwendige Treppen

Im Bauordnungsrecht wird zwischen notwendigen Treppen und nicht notwendigen Treppen unterschieden. Diese Differenzierung ist insbesondere für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen sowie für Treppen innerhalb von Wohnungen von Bedeutung. Notwendige Treppen (BNT) sind solche, die als Bestandteil des erforderlichen Rettungswegs dienen. Sie sind bauordnungsrechtlich vorgeschrieben und müssen besondere Anforderungen erfüllen. Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen gilt:

1. Jede Nutzungseinheit muss über mindestens eine notwendige Treppe erreichbar sein.
2. Diese Treppe stellt regelmäßig den ersten Rettungsweg dar.
3. Notwendige Treppen müssen den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen (z. B. hinsichtlich Laufbreite, Steigung, Auftritt, Geländerhöhe und Brandschutz).
4. In der Regel sind sie fest eingebaut, standsicher und dauerhaft nutzbar auszuführen.

Nicht notwendige Treppen (BNNT) sind Treppen, die nicht zur Sicherstellung von Rettungswegen erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere:

1. Treppen innerhalb von Wohnungen (z. B. Maisonette- oder interne Verbindungstreppen)
2. Zusätzliche Treppen neben der notwendigen Erschließung
3. Gestalterische oder funktionale Zusatztreppen

Für diese Treppen gelten:

1. Sie unterliegen nicht den strengen Anforderungen an notwendige Treppen.
2. Die Ausführung kann freier gestaltet werden (z. B. hinsichtlich Steigung, Laufbreite oder Konstruktion).
3. Dennoch sind die allgemeinen Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu beachten (z. B. ausreichende Begehbarkeit, Geländer, Rutschhemmung).

Wichtiger Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung und die Anforderungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Landesbauordnung (LBO) sowie ggf. ergänzenden technischen Regeln (z. B. DIN-Normen). Im Einzelfall sind zudem Abstimmungen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

Verkehrssicherheit

Hinweis zu § 16 Verkehrssicherheit MBO:

Montage

Sonstiges

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