M-TREPP schnell & einfach Konfigurieren
Mit wenigen Klicks Ihre Treppe gestalten.
Erstellen Sie sich Ihre feuerverzinkte Treppe mit wenigen Klicks selbst... Der M-TREPP Konfigurator entspricht der DIN 18065 für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen. Wählen Sie zwischen baurechtlich notwendigen (BNT) und nicht notwendigen Treppen (BNNT). Alle technischen Details werden automatisch berechnet – klicken Sie hierzu auf „Weiter“.
M-TREPP Konfigurator
Baurechtlich notwendige Treppe (BNT)
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M-TREPP Konfigurator
Baurechtlich nicht notwendige Treppe (BNNT)
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Hilfreiche Informationen
Baurechtlich notwendige / nicht notwendige Treppen
Im Bauordnungsrecht wird zwischen notwendigen Treppen und nicht notwendigen Treppen unterschieden. Diese Differenzierung ist insbesondere für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen sowie für Treppen innerhalb von Wohnungen von Bedeutung. Notwendige Treppen (BNT) sind solche, die als Bestandteil des erforderlichen Rettungswegs dienen. Sie sind bauordnungsrechtlich vorgeschrieben und müssen besondere Anforderungen erfüllen.
Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen gilt:
1. Jede Nutzungseinheit muss über mindestens eine notwendige Treppe erreichbar sein.
2. Diese Treppe stellt regelmäßig den ersten Rettungsweg dar.
3. Notwendige Treppen müssen den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen (z. B. hinsichtlich Laufbreite, Steigung, Auftritt, Geländerhöhe und Brandschutz).
4. In der Regel sind sie fest eingebaut, standsicher und dauerhaft nutzbar auszuführen.
Nicht notwendige Treppen (BNNT) sind Treppen, die nicht zur Sicherstellung von Rettungswegen erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere:
1. Treppen innerhalb von Wohnungen (z. B. Maisonette- oder interne Verbindungstreppen)
2. Zusätzliche Treppen neben der notwendigen Erschließung
3. Gestalterische oder funktionale Zusatztreppen
Für diese Treppen gelten:
1. Sie unterliegen nicht den strengen Anforderungen an notwendige Treppen.
2. Die Ausführung kann freier gestaltet werden (z. B. hinsichtlich Steigung, Laufbreite oder Konstruktion).
3. Dennoch sind die allgemeinen Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu beachten (z. B. ausreichende Begehbarkeit, Geländer, Rutschhemmung).
Wichtiger Hinweis:
Die konkrete Ausgestaltung und die Anforderungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Landesbauordnung (LBO) sowie ggf. ergänzenden technischen Regeln (z. B. DIN-Normen). Im Einzelfall sind zudem Abstimmungen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Verkehrssicherheit
Hinweis zu § 16 Verkehrssicherheit MBO:
- In den einschlägigen Vorschriften für Treppen und Umwehrungen (§§ 34 und 38 MBO) ist keine spezifischen Anforderungen zur (Klein-)Kindsicherheit enthalten. Da die DIN 18065 für Wohngebäude bis zu zwei Wohnungen sowie innerhalb von Wohnungen bauordnungsrechtlich nicht eingeführt ist, liegt die Entscheidung über zusätzliche (Klein-)Kindsicherheitsmaßnahmen allein beim Nutzer / Eigentümer der Immobilie. Der Treppenersteller kann die Verantwortung daher wirksam auf den Erwerber verlagern.
- Der Erwerber wird hiermit ausdrücklich über die fehlende (Klein-)Kindsicherheit aufgeklärt! Die finale Sicherung liegt vollumfänglich beim Nutzer / Eigentümer.
Montage
- Bei der Befestigung sind die Angaben des Dübelherstellers (z.B. Randabstände) unbedingt zu beachten
- Lichte Treppendurchgangshöhe muss mindestens 2m betragen
- Seitenabstand Handlauf zu benachbarten Bauteilen müssen mindestens 5cm betragen
- Abstand zwischen Treppenwange und Wand darf maximal 6cm betragen
- Mit der Montage der gelieferten Komponenten wird der ausführende Betrieb im Sinne der gesetzlichen Vorschriften als Hersteller des Gesamtbauwerks angesehen. Die Verantwortung für die fachgerechte Montage sowie die Einhaltung aller technischen und rechtlichen Anforderungen liegt beim ausführenden Betrieb.
Sonstiges
- Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Anfrage und keine Bestellung. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
- Die Erstellung des Angebots erfolgt auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Daten. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich.
- Die im Rahmen der Anfrage und des Angebots dargestellten Ausführungen stellen keine baurechtliche, statische oder brandschutztechnische Prüfung dar. Die Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere der Landesbauordnungen) ist vom Auftraggeber eigenverantwortlich vor Bestellung mit der zuständigen Baubehörde bzw. durch einen fachkundigen Planer zu prüfen.
- Die angebotenen Treppen orientieren sich an den Anforderungen der DIN 18065 für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen. Eine verbindliche Normkonformität wird jedoch nicht zugesichert, da diese stets vom konkreten Einbau- und Nutzungskontext abhängt.
- Die Treppen sind standardmäßig für die Befestigung an Betonbauteilen vorgesehen. Bei abweichenden Untergründen ist die Eignung der Befestigung durch den Auftraggeber zu prüfen und ggf. durch einen Fachmann festzulegen.
- Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, jedoch ohne Montage, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Aufgrund von Marktveränderungen (z. B. Materialpreise) können sich Preisanpassungen ergeben. Maßgeblich sind die im schriftlichen Angebot ausgewiesenen Preise und deren Gültigkeitsdauer.
- Es handelt sich standardmäßig um feuerverzinkte Treppen, sofern nicht abweichend angegeben.


Version vor 18.04.2026
M-TREPP schnell & einfach Konfigurieren
Mit wenigen Klicks Ihre Treppe gestalten.
Durch unseren M-Trepp Konfigurator haben Sie die Möglichkeit Ihre individuelle Treppe zu konfigurieren. Sie ermitteln die Stockwerkshöhe, teilen uns mit ob Sie die Standard- oder Sonderausführung wünschen und sehen direkt welche Kosten auf Sie zukommen. Klicken Sie sich einfach durch und testen die verschiedenen Varienten. Falls Sie an einer konventionellen Treppe mit anderen Maßen interessiert sind, können wir Ihnen auch hierfür auf Anfrage ein Angebot unterbreiten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
M-TREPP Konfigurator
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Hilfreiche Informationen:
Typ = Steigung - 1 / Stufenanzahl
SR = Schrittmaß (2xS+A)







- Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage zusätzliche Teuerungszuschläge anfallen können. Diese werden im schriftlichen Angebot zum aktuellen Tagespreis erfasst. Wir bitten auch zu beachten, dass unsere schriftlichen Angebote nur kurze Gültigkeit haben.
- Je nach Bundesland sind unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Diese sind vor Bestellung mit der zuständigen Baurechtsbehörde oder Bauamt vom Bauherr eigenverantwortlich zu prüfen. Es sind grundsätzlich Befestigungsmittel für Beton an Wand und Boden dabei. Bei anderen Untergründen sind entsprechende Befestigungsmittel zu wählen, ggf. ist vom örtlichen Fachmann Rat einzuholen! Die Treppe ist weitgehend nach der DIN 18065 für Wohngebäude bis zwei Einheiten und industrielle Anlagen konstruiert. Dennoch können im Einzelfall weitere Überprüfungen notwendig sein.
- Preise inkl. MwSt. ohne Montage
- Es handelt sich standardmäßig um eine feuerverzinkte Treppe.
- Mit dem Zusammenbau der Einzelteile wird der Errichter zum Hersteller!
